Informationen zum digitalen e-Rezept (Stand 15.1.2024)
Am 1.1.2024 wurde von den gesetzlichen Krankenversicherungen das e-Rezept eingeführt.
Wichtig: Ihre Versichertenkarte muss im laufenden Quartal bereits bei uns eingelesen sein, damit wir ein e-Rezept ausstellen können.
Welche Vorteile hat das e-Rezept für Sie?
Es erspart Zeit und Wege! Sie müssen nur einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen lassen. Danach können Sie Ihre Wiederholungsrezepte telefonisch oder über unsere Homepage anfordern. Eine persönliche Abholung ist nicht mehr erforderlich!
Wie funktioniert das Ausstellen des e-Rezepts und die Abholung Ihres Medikaments in der Apotheke?
Wir erstellen und signieren Ihr Rezept digital und senden es auf gesichertem Wege an einen zentralen Server des Gesundheitswesens. Dort kann jede Apotheke das Rezept dann abrufen. Sollte das Rezept einmal am Tag der Ausstellung bei der Apotheke noch nicht abrufbar sein, so versuchen Sie es bitte noch einmal etwas später. (Sie waren dann vermutlich schneller als wir oder als der zentrale Server.)
Die Einlösung des e-Rezepts geschieht in der Apotheke Ihrer Wahl innerhalb weniger Sekunden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder über eine spezielle Smartphone-App. Bitte sprechen Sie bei allen Fragen hierzu Ihre Krankenkasse an. Die Kassen sind verantwortlich für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte und für die Anbindung an die App. Sie sind auch dazu angehalten, ihre Mitglieder über das e-Rezept aufzuklären und Hilfe zu leisten.
In bestimmten Fällen können wir einen Code ausdrucken, mit dem das e-Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie für einen pflegebedürftigen Angehörigen ein e-Rezept einlösen möchten, dessen Gesundheitskarte aber nicht dabei haben oder nicht über die App verfügen. Diesen Code müssen Sie allerdings in der Praxis abholen.
Hinweis für Privatversicherte: Sie erhalten derzeit noch Ihr gewohntes Rezept auf Papier. Eine Abholung über Ihre Versichertenkarte oder eine App ist leider noch nicht möglich.
Ausnahmen vom e-Rezept: Die digitale Verschreibung von Medikamenten bei Hausbesuchen, von Hilfs- und Heilmitteln sowie von bestimmten Schlaf- oder Schmerzmitteln ist noch nicht möglich. Hier erhalten Sie nach wie vor Ihre Rezepte auf Papier.
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