Aktuelles
Informationen zum digitalen e-Rezept (Stand 15.1.2024)
Seit 1.1.2024 erhalten gesetzlich Versicherte die Verschreibung ihrer Medikamente in digitaler Form als e-Rezept. Der gewohnte Ausdruck des "rosa Rezepts" auf Papier entfällt.
Wichtig: Ihre Versichertenkarte muss im laufenden Quartal bereits bei uns eingelesen sein, damit wir ein e-Rezept ausstellen können.
Das e-Rezept hat viele Vorteile für Sie:
Es erspart Zeit und Wege! Sie müssen nur einmal pro Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen lassen. Danach können Sie Ihre Wiederholungsrezepte telefonisch oder über unsere Homepage anfordern. Eine persönliche Abholung ist nicht mehr erforderlich!
Wir erstellen und signieren Ihr Rezept digital und senden es auf gesichertem Wege an einen zentralen Server des Gesundheitswesens. Dort kann jede Apotheke das Rezept dann - in der Regel bereits nach kurzer Zeit - abrufen. Sollte das Rezept einmal am Tag der Ausstellung bei der Apotheke noch nicht abrufbar sein, so versuchen Sie es bitte noch einmal etwas später. (Sie waren dann vermutlich schneller als wir oder als der zentrale Server.)
Die Einlösung des e-Rezepts geschieht in der Apotheke Ihrer Wahl innerhalb weniger Sekunden über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder über eine spezielle Smartphone-App. Bitte sprechen Sie bei allen Fragen hierzu Ihre Krankenkasse an. Die Kassen sind verantwortlich für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte und für die Anbindung an die App. Sie sind auch dazu angehalten, ihre Mitglieder über das e-Rezept aufzuklären und Hilfe zu leisten.
In bestimmten Fällen können wir einen Code ausdrucken, mit dem das e-Rezept in der Apotheke eingelöst werden kann. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie für einen pflegebedürftigen Angehörigen ein e-Rezept einlösen möchten, dessen Gesundheitskarte aber nicht dabei haben oder nicht über die App verfügen. Diesen Code müssen Sie allerdings in der Praxis abholen.
Hinweis für Privatversicherte: Sie erhalten derzeit noch Ihr gewohntes Rezept auf Papier. Eine Abholung über Ihre Versichertenkarte oder eine App ist leider noch nicht möglich.
Ausnahmen vom e-Rezept: Die digitale Verschreibung von Medikamenten bei Hausbesuchen, von Hilfs- und Heilmitteln sowie von bestimmten Schlaf- oder Schmerzmitteln ist noch nicht möglich. Hier erhalten Sie nach wie vor Ihre Rezepte auf Papier.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Alle Erkältungskrankheiten sowie Verdacht auf Infektion mit COVID-19 oder Grippe (Stand: 17.11.24)
Zum Schutz unseres Teams und unserer schwer kranken Patienten bitten wir Sie herzlich, bei Anzeichen einer Erkältung eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Sie unsere Praxis besuchen. Vielen Dank!
Kommen Sie bei Symptomen von Erkältung, Grippe oder Covid-19 möglichst nicht ohne vorherige Anmeldung in die Praxis.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Stand: 27.9.2024)
Wichtig: Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und bei Notfällen rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter Tel 112!
Bei sonstigen Erkrankungen, die außerhalb unserer Sprechzeiten auftreten und bei denen Sie nicht bis zum nächsten Werktag warten möchten, finden Sie über den ärztlichen Bereitschaftsdienst schnelle Hilfe. Weitere Informationen
Informationen zur Impfung gegen Grippe und gegen das Corona-Virus SARS-CoV2 (Stand: 17.11.2024)
Wann können Sie sich bei uns impfen lassen?
Impfung gegen Grippe: Montag bis Freitag täglich von 8 - 12 Uhr.
Impfung gegen Corona: nur Dienstag und Donnerstag von 8 - 12 Uhr. Bitte bringen Sie zu dieser Impfung Ihren Impfpass mit.
Sie müssen für beide Impfungen keinen Termin vereinbaren.
Die beiden Impfungen - gegen Grippe und gegen SARS-CoV2 - können auf Wunsch am selben Termin stattfinden.
Wir impfen gegen das Corona-Virus SARS-CoV2 nur mit dem Impfstoff von BioNTech.
Bei den Impfungen gegen Grippe und gegen SARS-CoV2 folgen wir der Impfempfehlung der STIKO.
Wir impfen in der Praxis Personen ab 12 Jahren. Unter 18 Jahren benötigen wir die Einverständniserklärung der Eltern.
Aufklärung und Einverständniserklärung zur Impfung gegen SARS-CoV2:
Wenn Sie sich zum ersten Mal impfen lassen möchten, so helfen Sie uns sehr, wenn Sie Aufklärungsbogen und Einverständniserklärung vorher schon lesen und sich eventuelle Fragen notieren. Sie können beide Dokumente auch ausdrucken und soweit wie möglich ausfüllen. Selbstverständlich halten wir beides auch in der Praxis für Sie bereit. Sie finden hier den Aufklärungsbogen für BioNTech und die Einverständniserklärung zur Impfung mit BioNTech.
Weitere Informationen zu den Impfungen gegen Grippe und gegen SARS-CoV2:
Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Tel 116 117
Informationen des RKI zur Grippeimpfung
Informationen des RKI zur Impfung gegen SARS-CoV2
Sie sind neu bei uns?
Sie möchten Patientin/ Patient bei uns werden?
Bitte fragen Sie gerne telefonisch oder per Mail bei uns an, ob wir zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage Kapazitäten zur Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten haben.
Unsere Praxis ist derzeit sehr hoch ausgelastet. Wir können Ihnen daher leider nicht immer sofort zusagen, Sie als neuen Patienten oder neue Patientin aufnehmen zu können. Wir bedauern dies außerordentlich, weil wir wissen, wie schwer die Suche nach einem neuen Hausarzt sein kann. Wir sichern Ihnen jedoch zu, immer unser Möglichstes für Sie zu tun.
Falls zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bei uns keine Kapazitäten vorhanden sein sollten, können Sie sich sehr gerne im nächsten Quartal erneut mit uns in Verbindung setzen.
Weitere Informationen für neue Patienten finden Sie hier
Ihr Hausarzt ist in Urlaub und hat uns als Vertreter benannt? Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.